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Einnahmen-Überschuss-Rechnung Prüfungsfragen

Einnahmen-Überschuss-Rechnung Prüfungsfragen:


1. Was versteht man unter einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung? 

Unter der Einnahmen-Überschuss-Rechnung versteht man eine vereinfachte Gewinnermittlung, die es kleineren Unternehmen und Freiberufler ermöglicht einen Jahresabschluss ohne großen Aufwand zu ermitteln. 

 

2. Was bildet die Grundlage für den EÜR-Jahresabschluss?

Grundlage für diesen Jahresabschluss bildet die Verpflichtung des Unternehmers alle Geschäftsfälle lückenlos zu dokumentieren und aus den daraus ergebenen Einnahmen und Ausgaben den Gewinn zu ermitteln. 

 

3. Bei welcher Rechtsform (Unternehmensform) darf kein EÜR angewendet werden?

Für Handelsgesellschaften wie OHG, KG, AG, GmbH, GmbH & Ko. KG gilt die Buchführungspflicht, sie dürfen keine EÜR anwenden. 

 

4. Was geschieht, wenn ein verpflichtender oder freiwilliger Eintrag im Handelsregister vorliegt?

In beiden Fällen darf keine EÜR angewendet werden. 

 

5. Ab welcher Überschreitung beim Umsatz oder Gewinn darf keine EÜR angewendet werden?

Der Jahresumsatz darf die Grenze von 600.000 Euro nicht überschreiten oder der Gewinn darf nicht mehr als 60.000 Euro betragen. 

 

6. Nach welchem Prinzip funktioniert die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Betriebliche Einnahmen (Zufluss) – betriebliche Ausgaben (Abfluss) ergeben einen Gewinn oder Verlust.  

 

7. Welche Einnahmen und Ausgaben werden in der EÜR angeführt?

Es werden dabei nur Einnahmen und Ausgaben angeführt, die tatsächlich im Wirtschaftsjahr angefallen sind (Zufluss-Abflussprinzip).

 

8. Über welches Portal ermittelt das Finanzamt den Gewinn oder den Verlust eines Unternehmens?

Über das Steuerportal der Finanzbehörden (Elster) wird online der Gewinn oder Verlust eines Unternehmens ermittelt. 

 

9. Was sind die zwei Hauptvorteile bei der EÜR? 

Einerseits eine einfache und unkomplizierte Handhabung und anderseits daraus entstehende geringere finanzielle Kosten. 

 

10. Muss bei der EÜR eine Inventur gemacht werden?

Nein, bei einer EÜR besteht keine Pflicht zur Inventur. 

 

11. Wie schaut es mit der vorgezogenen Versteuerung (Umsatzsteuer) von Ausständen aus?

Auch hier besteht bei der EÜR keine Verpflichtung (bei der Doppik hingegen schon).

 

12. Werden die Verbindlichkeiten und Schulden bei einer EÜR erfasst?

Nein, was aber auch den Nachteil hat, wenn die Bank für einen Kredit genaue Auskünfte will.