10 Fragen zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage Schema:
{tab Frage 1|blue}
Was ist die Lohnsteuerbemessungsgrundlage?
{tab Antwort 1|red}
Die Lohnsteuerbemessungsgrundlage ist jener Betrag, von der die Lohnsteuer berechnet wird. Ausgehend vom Bruttoentgelt werden Positionen, die die diese Grundlage vermindern, abgezogen.
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{tab Frage 2|blue}
Was wird vom Bruttoentgelt abgezogen?
{tab Antwort 2|red}
Vom Bruttoentgelt abgezogen wir die Sozialversicherung DNA, die Pendlerpauschale, der Freibetrag, die E-Card Gebühr (nur im November, sowie der Gewerkschaftsbeitrag.
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{tab Frage 3|blue}
Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbetragsgrundlage bei der Sozialversicherung DNA (2021)?
{tab Antwort 3|red}
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei € 475,86 pro Monat, die Höchstbeitragsgrundlage hingegen bei € 5.550,- monatlich.
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{tab Frage 4|blue}
Beitragssatz der Sozialversicherung DNA für den normalen Gehalt/Lohn und bei Sonderzahlungen?
{tab Antwort 4|red}
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{tab Frage 5|blue}
Die Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung DNA bei Sonderzahlungen ist wie hoch?
{tab Antwort 5|red}
Die Höchstbeitragsgrundlage bei Sonderzahlungen liegt bei € 11.100,- jährlich.
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{tab Frage 6|blue}
Wie hoch ist der Gewerkschaftsbeitrag?
{tab Antwort 6|red}
Der Gewerkschaftsbetrag beträgt in der Regel 1% des Bruttobezugs mit einem Höchstbetrag von € 34,70 pro Monat.
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{tab Frage 7|blue}
Welche Voraussetzungen gelten für die Inanspruchnahme der Kleinen Pendlerpauschale?
{tab Antwort 7|red}
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{tab Frage 8|blue}
Welche Voraussetzungen gelten für die Inanspruchnahme der Großen Pendlerpauschale?
{tab Antwort 8|red}
Die Entfernung zum Arbeitsplatz muss hier mindestens 2 km betragen und die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht zumutbar.
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{tab Frage 9|blue}
Was versteht man unter einem Freibetragsbescheid?
{tab Antwort 9|red}
Ein Freibetragsbescheid ist eine angenommene Steuergutschrift auch für das kommende Jahr und wird bei der Berechnung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage berücksichtigt. Diese im Voraus gewährte Steuergutschrift muss im Nachhinein belegt werden.
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{tab Frage 10|blue}
Wie hoch ist das abzugsfähige Service-Entgelt für die E-Card?
{tab Antwort 10|red}
Das Service-Entgelt für die E-Card beträgt pro Arbeitnehmer € 11,70 (für das Jahr 2021) und € 12,70 (für das Jahr 2022) und ist vom Arbeitgeber direkt an die Gebietskrankenkasse abzuführen.
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