10 Fragen zum aktivierungspflichtigen Anschaffungswert:
Was für eine Funktion hat der aktivierungspflichtige Anschaffungswert?
Der aktivierungspflichtige Anschaffungswert bildet die Basis für die Abschreibung eines Anlagengutes.
Was erfasst der aktivierungspflichtige Anschaffungswert?
Der aktivierungspflichtige Anschaffungswert erfasst alle anfallenden Kosten und Aufwendungen bis zur Inbetriebnahme.
Welche Aufwendungen werden beim aktivierungspflichtigen Anschaffungswert erfasst?
Folgende Aufwendungen: Bezugskosten (Transport, Versicherung etc.), Steuern und Abgaben und Kosten der Aufstellung und Inbetriebnahme.
Was kann bei der Berechnung des aktivierungspflichtigen Anschaffungswertes abgezogen werden?
Bei der Abrechnung abgezogen werden nachträgliche Rabatte und Skonti.
Von welchem Ausgangspreis wird der aktivierungspflichtige Anschaffungswert berechnet?
Der aktivierungspflichtige Anschaffungswert wird vom Einkaufspreis ohne Mehrwertsteuer berechnet.
Tabelle für die Berechnung des aktivierungspflichtigen Anschaffungswertes?
Einkaufspreis ohne Mehrwertsteuer
Dürfen Finanzierungskosten aktiviert werden?
Nein, Finanzierungskosten für Kredite zur Anschaffung (Zinsen, etc.) dürfen nicht aktiviert werden.
Dürfen Preisminderungen wie Skonto und Rabatt berücksichtigt werden?
Ja, Preisminderungen wie Skonto und Rabatt sind zu berücksichtigen.
Wie setzt sich der aktivierungspflichtige Anschaffungswert beim Pkw und Kombi zusammen?
Hier setzt sich der aktivierungspflichtige Anschaffungswert aus dem Kaufpreis und der Umsatzsteuer zusammen.
Aktivierungspflichtiger Anschaffungswert: Kauf eines Einbauregals um € 1 200,- + € 240,- USt. = € 1 440,- Lieferung frei Haus. Für die Montage des Schrankes werden € 240,- + € 48,- USt. = € 288,- bezahlt. Ausgleich der E 38 mit € 1 440,- – Skonto € 34,20 (€ 28,50 netto + € 5,70 USt.) ?
Lösung: