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10 Fragen zu Weihnachts- und Urlaubsgeld

10 Fragen zu Weihnachts- und Urlaubsgeld:


10 Fragen zu Weihnachts- und Urlaubsgeld

 

Hier erhältst du eine Lerneinheit zum Thema: 10 Fragen zu Weihnachts- und Urlaubsgeld

Beantworte 10 Fragen zum Thema der Besonderheiten der Sonderzahlungen UZ und WR. 

Wenn du mehr über dieses Thema wissen willst: Urlaubszuschuss | Weihnachtsgeld und Übungsblatt

 

1. Was versteht man unter einer Sonderzahlung?

A: Unter Sonderzahlungen versteht man die Zahlung einer Urlaubsbeihilfe (Urlaubsgeld) und Weihnachtsgeld.

 

2. In welcher Höhe wird das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausbezahlt?

A: Normalerweise wird das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Höhe eines Monatsentgelts angesetzt (Kollektivvertrag).

 

3. Wie sind die Sonderzahlungen zu berechnen, wenn das Arbeitsverhältnis unter dem Jahr beginnt? 

A: Beginnt jemand sein Arbeitsverhältnis unter dem Jahr, so sind die Sonderzahlungen aliquot (anteilig) zu berechnen. 

 

4. Berechnungsgrundlage für Sonderzahlungen bei einem Gehalt von € 3.600,- und Arbeitsbeginn am 1. August?

Grundgehalt € 3.600,-

A: Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld je € 3.600,- x 5 : 12 = € 1.400,- = € 1.500

 

5. Wie hoch ist der Sozialversicherung-Dienstnehmeranteil bei Sonderzahlungen?

A: Der normale SV-Satz wird von 18,12% ist hier um 1% reduziert (Wegfall von 0,5% Kammerumlage und 0,5% Wohnbauförderungsbeitrag) und beträgt deshalb beim Weihnachts- und Urlaubsgeld 17,12%. 

 

6. Welche Höchstbetragsgrundlage bei Sozialversicherungen gilt bei Sonderzahlungen? 

A: Zudem gilt hinsichtlich der Veranlagung der Sozialversicherung eine Höchstbeitragsgrundlage von € 11.700,-  (Stand 2023) pro Jahr.

 

7. Wie lautet der Fachbegriff für das Weihnachtsgeld?

A: Der Fachbegriff für das Weihnachtsgeld lautet Weihnachtsremuneration. 

 

8. Wie hoch ist der begünstigte Lohnsteuersatz bei Sonderzahlungen?

Der begünstigte Lohnsteuersatz beträgt 6% von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage. 

 

9. Welcher Freibetrag kann zudem einmalig abgezogen werden?

A: Ein einmaliger Freibetrag in der Höhe von € 620,-. kann abgezogen werden. 

 

10. Bis zu welchem Einkommen pro Monat gilt der begünstigte Satz bei Lohnsteuerzahlungen?

A: Der begünstigte Satz gilt bis zu einer Obergrenze von Einkommen bis € 25.000,- pro Monat.

 

Weitere Übungen: 
Übungsblatt: 

10 Fragen zu Weihnachts- und Urlaubsgeld | Übungsblatt