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Der Beleg | Grundlage der Verbuchung

Der Beleg – Grundlage der Verbuchung:

Hier erhältst du wichtige Informationen zu folgendem Thema: Der Beleg | Grundlage der Verbuchung

Dieser Überblick umfasst die Einteilung von Belegen, die 7 Beleggrundsätze, die Belegarten und die Belegorganisation.

Weitere Lerneinheiten: Übungen | Übungsblätter | Video | Merkblatt | Grundlagen

Wissenswertes:

Der Beleg ist eine schriftliche Aufzeichnung (Dokument) über einen betrieblichen Vorgang, der alle wesentlichen Daten eines Geschäftsfalles enthält.

Aufgrund seiner betrieblichen Relevanz muss er in der Buchhaltung ordnungsgemäß erfasst werden.

Der Beleg stellt die Grundlage für die Verbuchung des zugrunde liegenden Geschäftsfalles dar.

Anders formuliert stellt der Beleg das Bindeglied zwischen Geschäftsfall und Verbuchung dar. 


Einteilung von Belegen:

a) Externe Belege:

Diese Belege regeln die Außenbeziehungen des Unternehmens.

z.B. Rechnungen


b) Interne Belege:

Diese Belege betreffen innerbetriebliche Vorgänge.

z.B. Belege über Privatentnahmen

7 Beleggrundsätze:

- Keine Buchung ohne Beleg! Kein Beleg ohne Buchung!


- Belege sind eindeutig mit Buchstaben der Beleggruppe zu kennzeichnen.


- die Belege sind hinsichtlich ihres chronologischen Verlaufs zu nummerieren. 


- Belege sind wie Urkunden zu behandeln (besondere Sorgfaltspflicht)


- Auf den Belegen sind die Konten anzugeben, auf die gebucht werden soll (Vorkontierung)


- Buchungsvermerk nach erfolgter Verbuchung (Abhaken oder Unterschrift)


- Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren in Österreich, 10 Jahre in Deutschland und der Schweiz

Belegarten:

Eingangsrechnung → ER
Ausgangsrechnung →AR
Kassabelege → K

Bankbelege → B

Sonstige Belege → S

Belegorganisation 6 Schritte:

1. Belegeingang vermerken:

Der Belegeingang wird mit einem Eingangstempel bestätigt.


2. Prüfung des Geschäftsfalles:

Hier wird eine formale, rechnerische und sachliche Prüfung hinsichtlich der Richtigkeit durchgeführt.


3. Sortieren und Kennzeichnen:

Nach Belegsymbol und laufende Geschäftsfallnummer z.B. K 87


4. Kontierung des Belegs:

Auf den Belegen sind die Konten anzugeben, auf die gebucht werden soll.


5. Verbuchung des Belegs:

Die Beträge werden auf den entsprechenden Konten verbucht.


6. Ablage des Belegs:

Schlussendlich werden die Belege nach Symbolen und Nummern geordnet abgelegt.