Instandhaltung/Instandsetzung:
Bei Gebäuden ist zwischen Renovierung (Instandhaltung/Instandsetzung) und Umbau/Erweiterung zu unterscheiden.
Hier wird die Instandhaltung/Instandsetzung besprochen.
Definition:
Hier gilt der Schwerpunkt der Erhaltung eines Vermögensgegenstandes (Gebäude) ohne, dass sich der wesentliche Charakter desselben durch diese Maßnahmen verändert.
Wir unterscheiden hier zwischen:
Erhaltung der Betriebsfähigkeit der Anlagen durch die Durchführung von kleineren Reparaturen.
Erhaltung der Betriebsfähigkeit der Anlagen durch die Durchführung von größeren Reparaturen.
Beispiele:
Betriebsgebäude: z.B. Dachdecken, Verputz und Anstrich, Instandsetzung von Fenster und Türen, etc.
Betriebsgrundstück: Asphaltierung, Einzäunung, Kanalisation
Maschinenpark: z.B. Wartung von Maschinen
Steuerrechtliche Behandlung:
Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzungen sind im Jahr der Aufwendungen voll absetzbar, und als Aufwand (7200 Instandhaltung durch Dritte) zu verbuchen.
Zudem darf der Unternehmer die laut Eingangsbeleg angefallene Vorsteuer verbuchen.
Verbuchung:
7200 Instandhaltung durch Dritte
+ 2500 Vorsteuer
an 2800 Bank (etc.)
Beispiel:
Die Firma Hobel&Co erneuert im Jahre 2017 das Dach vom Firmengebäude.
Dabei ergeben sich folgende Buchungssätze:
Lösung:
22.07.2017
7200 Instandhaltung durch Dritte € 440.000,-
+ 2500 Vorsteuer € 88.000,-
an 33182 Firma Kranich € 528.000,-
29.07.2017
33182 Firma Kranich € 528.000,-
an 2800 Bank € 528.000,-