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Umbau und Erweiterung von Anlagen

Umbau und Erweiterung von Anlagen:


Bei Gebäuden ist zwischen Renovierung (Instandhaltung/Instandsetzung) und Umbau/Erweiterung zu unterscheiden.

Hier wird der Umbau/Erweiterung besprochen.

 

Umbau und Erweiterung von Anlagen
 

Definition:


Beim Umbau oder der Erweiterung wird ein Anlagegut entweder in seiner Substanz vermehrt, oder es erfolgt eine wesentliche Gebrauchsänderung derselben.

 
Anders formuliert hier verändert sich der Charakter des nutzbaren Anlagengutes wesentlich. 
 

Beispiele Umbau/Erweiterung:


Anbau/Umbau von Gebäuden, Ausbau des Dachbodens, erstmaliger Einbau einer Zentralheizung, etc. 

 
 

Steuerrechtliche Behandlung: 


Hier spricht man vom Herstellungsaufwand.

Die Aufwendungen sind zu aktivieren und auf die Restnutzungsdauer (RND) abzuschreiben. 

 

Berechnung der Restnutzungsdauer: 


  Gesamte Nutzungsdauer 

bisherige Nutzungsdauer

  Restnutzungsdauer

 
Beispiel:
 
Inbetriebnahme im Februar 2007, Nutzungsdauer 40 Jahre, Zubau Inbetriebnahme September 2021, Restnutzungsdauer?
 

  Gesamte Nutzungsdauer           40 Jahre 

– bisherige Nutzungsdauer*     –  14,5 Jahre 

  Restnutzungsdauer                  25,5 Jahre    

 
*02.2007 – 30.06.2021
 

 

Buchungssätze:


a) Verbuchung Aktivierung Anlagenkonto:

0300 Gebäude  

+ 2500 Vorsteuer

an 2800 Bank (etc.) 

 

b) Verbuchung der Anlagenabschreibung:

7010 Abschreibung von Sachanlagen

an 0300 Gebäude

 

Beispiel:


Die Firma Hobel&Co errichtet im Jahr 2021 einen Anbau zu ihrem Firmengebäude. 

Daten laut Anlagendatei:

Anschaffungswert: € 840 000,-

Inbetriebnahme im Februar 2006

Abschreibung 2,5% p.a.  

Buchwert am 1. Jänner 2021 € 525 000,- 

 
Mit der Errichtung des Zubaus ergeben sich folgende Geschäftsfälle:
 
24.07.2021 E 389  Abrechnung des Bauunternehmers Fröhlich (33987)
                              über € 240 000,- + € 48 000,- = € 288 000-, 
 
31.07.2021 B78   Ausgleich der E 389 durch Banküberweisung

 

Aufgabe: 

a) Erstellen Sie die erforderlichen Buchungsanweisungen 

b) Die Kosten des Umbaus sind auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben. 

 

Lösung: 

24.07.2021

0300 Gebäude € 240 000,- 

+ 2500 Vorsteuer € 48 000,- 

an 33987 Firma Fröhlich € 288 000,- 

 

31.07.2021

33 987 Firma Fröhlich

an 2800 Bank € 288 000,- 

 

31.12.2021 

7010 Abschreibung von Sachanlagen

an 0300 Gebäude € 25 898,-

 

Berechnung des Abschreibungsbetrages:

Altes Firmengebäude:

€ 840 000 * 2,5% (40 Jahre) = € 21 000,- 

Anbau:

 

Berechnung der Restnutzungsdauer:  Februar 2006 – Juni 2021

40 Jahre – 15,5 Jahre = 24,5 Jahre

 

Berechnung des Abschreibungsbetrages:

€ 240 000,- : 24,5 : 2 (Inbetriebnahme 2. Halbjahr) = € 4 898,-  (gerundet auf €) 

Abschreibungsbetrag: € 21 000, + € 4 898,- = € 25 898,- 

 

Tests:


Abschreibung Erweiterung Test Beispiel 1

Abschreibung Umbau und Erweiterung Test

 

Videos:


Abschreibung Um- und Zubau von Anlagen  Video

Umbau/Erweiterung von Anlagen Video

 

Übungsblätter:


Abschreibung Anbau und Umbau Aufgabenblatt

Abschreibung Anbau und Umbau Übungsblatt 1 

Umbau/Erweiterung von Anlagen Merkblatt