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Rot-Weiß-Rot-Karte plus

Definition:


Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus ermöglicht ein Aufenthaltsrecht und einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang in Österreich für die Dauer von einem Jahr. Sie wird im Scheckkartenformat mit Lichtbild ausgestellt

Für Personen, die sich bereits zwei Jahre rechtmäßig in Österreich aufhalten und das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen, gilt eine Aufenthaltsdauer von drei Jahren.

Im Gegensatz zur Rot-Weiß-Rot-Karte und Blaue Karte EU ermöglicht sie einen Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb der Laufzeit ohne Beantragung einer neuen Bewilligung.

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt € 100,– für die Personalisierungskosten (Abnahme von Foto und Unterschrift) fallen weitere € 20,- an. 

Der Antrag ist im Ausland beim österreichischen Konsulat/einer österreichischen Botschaft und im Inland beim Landeshauptmann oder bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften zu stellen. 

 

Berechtigte:


Folgende Personengruppen sind u.a. berechtigt eine Rot-Weiß-Rote-Karte plus zu beantragen:

 

a) Inhaber einer Rot-Weiß-Karte sind berechtigt eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus zu beantragen, wenn sie innerhalb der letzten zwölf Monate zumindest zehn Monate entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt waren.

 

b) Inhaber einer Blauen-Karte-EU sind berechtigt eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus zu beantragen, wenn sie innerhalb der letzten vierundzwanzig Monate zumindest einundzwanzig Monate entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt waren.

 

c) Familienangehörige von Inhabern einer Rot-Weiß-Karte und einer Blauen-Karte-EU können sofort eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragen. Auch Familienangehörig von bereits dauerhaft niedergelassenen AusländerInnen können eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragen. Als Familienangehörige gelten: Ehegatten, eingetragene Partner sowie minderjährige Kinder einschließlich Adoptiv- oder Stiefkinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

d) Ausländer, die im Besitz einer Niederlassungsbewilligung oder einer „Niederlassungsbewilligung Angehöriger“ sind, wird im Rahmen eines Zwecksänderungsverfahren eine Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus und damit ein unbeschränkter Arbeitsmarktzugang erteilt. 

Voraussetzung für die Erteilung ist eine seit zwei Jahren erfolgte rechtmäßige Niederlassung mit fortgeschrittener Integration. Zudem müssen sie im Besitz einer Arbeitserlaubnis sein.