Search
Close this search box.
Search
Close this search box.

Rot-Weiß-Rot-Karte

Definition:


Unter einer Rot-Weiß-Rot-Karte versteht man eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für qualifizierte Arbeitskräfte aus EU-Drittstaaten.

Sie ist für die Dauer von einem Jahr befristet und ist quotenfrei.

Wichtig ist auch der Umstand, dass innerhalb dieses Jahres der Arbeitgeber nicht gewechselt werden kann, sonst muss der Antrag neu gestellt werden.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird in Scheckkartenform mit Lichtbild ausgestellt und dient auch als Identitätsnachweis.

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt € 100,- für die Personalisierungskosten (Abnahme von Foto und Unterschrift) fallen weitere € 20,- an. 

Der Antrag ist im Ausland beim österreichischen Konsulat/einer österreichischen Botschaft und im Inland beim Landeshauptmann oder bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften zu stellen. 

 

Zielsetzung:


Die wesentliche Zielsetzung der Rot-Weiß-Rot-Karte besteht darin eine kriteriengeleitete Zuwanderung nach Österreich für Drittstaatsangehörige, die sich nach dem Grad der Qualifizierung richtet, zu ermöglichen.

Damit soll der österreichische Arbeitsmarkt überall dort belebt werden, wo ein qualitativer oder quantitativer Mangel an heimischen Arbeitskräften vorliegt.

Diese Steuerung der Zuwanderung ist auch nach arbeitsmarktpolitischen Kriterien ausgerichtet (z.B. Zuzug von Facharbeiter in Mangelberufen).

Der Erwerb der Rot-Weiß-Rot-Karte ist seit 1. Juli 2011 möglich und ist an keine Quote gebunden.

 

Voraussetzung für den Erwerb:


Der Bewerber hat einen gesicherter Lebensunterhalt vorzuweisen, sowie eine Krankenversicherung und eine ortsübliche Unterkunft. 

Wichtigste Voraussetzung ist aber, dass ein  Drittstaatsangehörige einen adäquaten und konkreten Arbeitsplatz nachweisen kann. Zudem haben die Bewerber einen Kriterienkatalog zu erfüllen.

besonders Hochqualifizierte müssen 70 von 100 Punkte erreichen, andere Personengruppe 50 von 75 Punkten

 

Zielgruppen der Rot-Weiß-Rot-Karte:


Folgende Personengruppen können eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen:

besonders Hochqualifizierte

Fachkräfte in Mangelberufen

sonstige Schlüsselkräfte

selbstständige Schlüsselkräfte

Studienabsolventen aus Drittstaaten

 

Ausstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte:


Die jeweilige Aufenthaltsbehörde leitet den Antrag samt Unterlage zur Prüfung an das Arbeitsmarktservice (AMS) weiter.

Dort wird geprüft, ob die erforderlichen Punkte erreicht wurde, eine entsprechende Ausbildung im Mangelberuf vorliegt.

Bei erfolgter Anerkennung müssen dann visumspflichtige Antragssteller ein Visum der Kategorie D zur Einreise nach Österreich beantragen.