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Blaue Karte EU

Definition:


Die “Blaue-Karte-EU” berechtigt Drittstaatsangehörige (Personen, die weder EU-Bürger, EWR-Bürger noch Schweizer sind) zu einer befristeten Niederlassung in Österreich und zu einer Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber für die Dauer von zwei Jahren.

Sie ist primär an besonders hochqualifizierte Akademiker gerichtet und soll die Mobilität innerhalb des europäisches Arbeitsmarkt schaffen und ein erster Schritt für ein Daueraufenthaltsrecht sein, der Familienzusammenführungen mit einschließt. 

Sie wird im Scheckkartenformat mit Lichtbild ausgestellt.

Im Gegensatz zur Rot-Weiß-Rot-Karte ist kein Punktesystem vorgesehen. Die Kosten betragen € 100,- für die Erteilung (€ 80,- für den Antrag und € 20,- bei der Erteilung).  

Zuzüglich Personalisierungskosten (Abnahme von Foto und Unterschrift) von € 20,-.

 

Voraussetzungen:


Drittstaatsangehörige können eine Blaue-Karte EU erhalten, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

– erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums mit einer dreijährigen Mindestdauer

verbindliches Arbeitsplatzangebot für mindestens ein Jahr in Österreich

– ein Jahresgehalt, das mindestens das 1,5-Fache des durchschnittlichen Bruttogehalts von Vollbeschäftigten (€ 58 434,-) entspricht. 

Das sind rund € 4 174 brutto im Monat zuzüglich Sonderzahlungen (2016)

– eine Arbeitsmarktprüfung durch das AMS ergibt, dass dem Unternehmen keine gleich qualifizierten Arbeitssuchenden zur Verfügung gestellt werden können.

 

Antragstellung:


Der Antrag für die Erlangung der Blauen-Karte-EU ist persönlich bei einer zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulats) des jeweiligen Heimatlandes zu stellen.

Hier liegen auch die Antragsformulare auf. Gemeinsam mit dem Antrag ist auch eine Arbeitgebererklärung abzugeben.

Visumsfrei einreisende Personen können den Antrag direkt beim Landeshauptmann oder bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft in Österreich selbst stellen.

Das Arbeitsmarktservice (AMS) prüft, die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen und teilt dies bei einem positiven Bescheid der Vertretungsbehörde mit. 

Visumspflichtige Antragsteller müssen dann ein Visum D zur Einreise nach Österreich und zur Abholung des Aufenthaltstitels beantragen.