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Kartelle | Merkmale & Arten

Kartelle | Merkmale & Arten


Kartelle | Merkmale & Arten

Hier erhältst du einen Überblick zum Thema: Kartelle | Merkmale & Arten

Unter einem Kartell versteht man in der Wirtschaft nicht öffentliche Verträge oder Beschlüsse zwischen selbstständig tätigen Unternehmen oder Marktteilnehmern der gleichen Branche.

Lerneinheiten: Übungen | 10 Fragen | Quiz | Übungsblätter | Merkblatt

 

Wissenswertes:


Der Zweck dieser illegalen Zusammenarbeit besteht darin den freien Wettbewerbs zu behindern oder zu beschränken.

Kartelle werden gebildet, um höhere Preise für ein Produkt zu erzielen. Man spricht hier auch von Wettbewerbsabsprachen.

Kartelle sind aufgrund ihrer wettbewerbsverzerrenden Grundstruktur in der freien und sozialen Marktwirtschaft verboten.

Kartellämter wachen über die Einhaltung des freien Wettbewerbs und verhängen empfindliche Geldstrafen gegenüber Unternehmen, die der Kartellbildung überführt wurden.

 

Merkmale eines Kartells:


a) Zwei oder mehrere Konkurrenten einer Wirtschaftsbranche schließen sich unter Beibehaltung ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit zusammen.

b) Sie stehen nicht mehr in einer Konkurrenzbeziehung zueinander.

c) Sie handeln nur noch gemeinsam und stimmen ihr Verhalten auf dem Markt ab.

d) Dieses gemeinsame Handeln wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt.

e) Nach außen soll nach wie vor der Eindruck erweckt werden, dass die Unternehmen weiterhin in einer Konkurrenzsituation zueinander stehen.

f) Das Ziel ist es Gewinne zu maximieren.

g) Ein anderes Ziel kann darin bestehen, weitere Konkurrenten auszuschalten.

h) Die Kartellbildung ist aufgrund ihrer wettbewerbsverzerrenden Wirkung illegal und wird bestraft.

i) Je weniger Teilnehmer in einem Marktsegment tätig sind, umso leichter ist eine Kartellbildung. 

 

Kartellarten:


a) Preiskartell: 

Einheitliche Preisgestaltung oder Preisabsprachen sollen den Unternehmensprofit maximieren.

 

b) Produktionskartell: 

Hier sollen durch Absprachen Produktion und Absatz so gesteuert werden, dass kein Überangebot von Waren entsteht.

 

c) Submissionskartell:

Ausschreibungen im Baubereich werden im Vorfeld so abgesprochen, dass der “Gewinner” feststeht

 

d) Gebietskartell: 

Jedem Kartellunternehmen wird ein abgegrenzter Absatzmarkt zur Verfügung gestellt.

 

e) Spezialisierungskartell: 

Jedes Mitglied spezialisiert sich auf ein oder mehrere Produkte, etc.

 

f) Export- und Importkartell:

Hier erfolgen Absprachen über die Bedingungen, zu denen Produkte im- und exportiert werden.

 

g) Frühstückskartell:

Hier erfolgen alle Absprachen nur mündlich und sind daher schwierig zu beweisen. 

 

Beispiele von Kartellen:


Beim “Kaffeekartell” kam es zu illegalen Preisabsprachen zwischen Tchibo, Melitta und Dallmayr von 2000 bis 2009.

Das Bundeskartellamt erließ hier ein Bußgeld in Höhe von 159,5 Millionen Euro.

Das bekannteste Beispiel für ein Wirtschaftskartell zwischen Staaten stellt die OPEC (Organization of the Petroleum Exporting Countries) dar.

Hier versuchen die Ölförderländer über die Regulierung von Förderquoten den Ölpreis zu kontrollieren.

Obwohl es sich hier um eine respektierte internationale Organisation handelt, ist ihre Vorgangsweise wettbewerbsverzerrend und müsste daher verboten werden.

 

Frühstückskartell:


Hierunter versteht man ein Kartell, dass von den Kartellteilnehmern im Rahmen “eines gemeinsamen Frühstücks” durchgeführt wird.

Hier handelt es sich um informelle Treffen, wo keine schriftlichen Verträge ausgehandelt werden.

Alle Absprachen werden hier mündlich getroffen.

Diese Kartelle sind äußerst schwer nachzuweisen, da kein schriftliches Belastungsmaterial gefunden werden kann.